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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Electric Paper Informationssysteme GmbH
§ 1.1 Electric Paper Informationssysteme GmbH schließt Verträge über die Lieferung von Software, Softwarewartung, Bedienungsanleitungen und Bedienungshandbüchern sowie sonstige Nebenleistungen, ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten somit für alle Lieferungen und Leistungen, auch wenn Sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
§ 1.2 Als Software im Sinne dieser Bedingungen gelten neben der eigentlichen Software, Programmdokumentationen, Anleitungen, Bedienungshandbücher und Softwarewartung mit Ausnahme der Datenträger und des sonstigen Zubehörs.
§ 1.3 In Prospekten, Anlagen, Dokumentationen, Anleitungen und Handbüchern enthaltene Angaben, wie auch Preisangaben, sind freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus diesen Unterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Diese Angaben enthalten Beschreibungen, jedoch keine Zusicherung von Eigenschaften, soweit sich aus diesen Angaben nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Bestellungen, mit Ausnahme von Bargeschäften, bedürfen zu ihrer wirksamen Vereinbarung der schriftlichen Bestätigung durch die Electric Paper Informationssysteme GmbH. Lehnt die Electric Paper Informationssysteme GmbH nicht binnen 4 Wochen ab Bestellungseingang ab, so gilt der Auftrag als erteilt.
§ 1.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen oder Zusicherungen von Eigenschaften sind nur verbindlich, wenn sie von Electric Paper Informationssysteme GmbH schriftlich vereinbart, bzw. schriftlich bestätigt worden sind.
§ 2.1 An die bei Auftragserteilung jeweils geltenden Preise bzw. Preislisten hält sich Electric Paper Informationssysteme GmbH 4 Monate ab Auftragserteilung gebunden. Sind längere Liefertermine bzw. Lieferfristen vereinbart, so gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarung die jeweils am Liefertage geltenden Preise bzw. Preislisten.
§ 2.2 Sämtliche Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige abweichend vereinbarte Nachlässe zzgl. der bei Auftragserteilung bzw. 4 Monate nach Auftragserteilung jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Nicht in den jeweils gültigen Preisen bzw. Preislisten enthalten sind - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen oder anders lautender Angebote - die Kosten für Verpackung, Porto, Nachnahme, Zoll u.ä. Gebühren, Frachtkosten, Versicherungskosten oder sonstige durch die Versendung oder Verfrachtung bedingte Kosten.
§ 2.3 Bei Auslands- oder Wechselkursgeschäften gelten die jeweils am Verkaufsort geltenden Preise nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern §2.1 und §2.2.
§ 3.1 Hinsichtlich Fälligkeit und Zahlung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit individuell nichts anderes vereinbart worden ist.
§ 3.2 Electric Paper Informationssysteme GmbH behält sich die Ablehnung von Wechseln und Schecks ausdrücklich vor; deren Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-, Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
§ 3.3 Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bei Zahlung durch Scheck und Wechsel bis zu deren Einlösung das Eigentum von Electric Paper Informationssysteme GmbH.
§ 3.4 Befindet sich der Besteller mit Zahlungen in Verzug, so ist Electric Paper Informationssysteme GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz.
§ 3.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich zu bestätigen.
§ 4.2 Für höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von Electric Paper Informationssysteme GmbH oder eines seiner Lieferanten, sowie ungünstige Wetter- bzw. Witterungsverhältnisse, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
§ 4.3 Kommt Electric Paper Informationssysteme GmbH mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.
§ 4.4 Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn Electric Paper Informationssysteme GmbH und/oder ihre Erfüllungsgehilfen diesen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gem. 287 BGB wird ausgeschlossen. Evtl. bestehende Ersatzansprüche gegen Erfüllungsgehilfen und/oder Zulieferer, tritt Electric Paper Informationssysteme GmbH an den Auftraggeber zum Zwecke der Geltendmachung ab. Der Auftraggeber nimmt diese Abtretung an. Lassen sich die abgetretenen Ansprüche nicht realisieren, so leben die entsprechenden Ansprüche gegenüber Electric Paper Informationssysteme GmbH wieder auf.
§ 4.5 Macht der Besteller von vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung irgendwelcher Lieferzeiten oder Lieferfristen zu.
§ 4.6 Wenn der Besteller - unbeschadet vorstehender Regelungen - einen vertraglich oder gesetzlich bestehenden Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens geltend macht und macht der Besteller das Entstehen eines solchen Verzugsschadens hinreichend glaubhaft, so wird die Höhe des Schadens auf 0,5% der jeweiligen Teillieferung bzw. nicht erbrachten Lieferung pro vollendete Woche, höchstens jedoch aber 5% des für die rückständige Lieferung vereinbarten Nettopreises, beschränkt, und zwar des Teils der Software, der wegen des Verzugs nicht nutzbar ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 5.1 Entspricht die gelieferte Software nicht dem vertraglichen Leistungsumfang oder treten sonstige Fehler in der überlassenen Software auf, so ist der Besteller verpflichtet, diese Electric Paper Informationssysteme GmbH in Lüneburg und/oder seinen Vertragshändlern unverzüglich und schriftlich in nachvollziehbarer und programmtechnisch reproduzierbarer Weise anzuzeigen.
§ 5.2 Gemäß Ziff. §5.1 gerügte Software ist zum Zwecke der Überprüfung und Nachbesserung auf Kosten des Bestellers an Electric Paper Informationssysteme GmbH zu senden. Electric Paper Informationssysteme GmbH ist verpflichtet, in berechtigten Fällen kostenlos Nachbesserung zu leisten. Electric Paper Informationssysteme GmbH ist jedoch auch berechtigt, die Nachbesserung durch Lieferung einer neuen gleichwertigen Software zu leisten.
§ 5.3 Eine Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Software, Programme oder Programmteile, die vom Besteller geändert wurden oder auf nicht vereinbarter und von Electric Paper Informationssysteme GmbH nicht freigegebener Hardware betrieben werden. Eine Gewährleistung entfällt ferner für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäßer Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige außerhalb des Verantwortungsbereiches von Electric Paper Informationssysteme GmbH liegende Vorgänge zurückzuführen sind, oder wenn Electric Paper Informationssysteme GmbH die Möglichkeit verweigert wird, die Ursache des gerügten Fehlers zu untersuchen.
§ 5.4 Die Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und gilt ab Vertragsschluss und Übergabe der Software / Hardware.
§ 5.5 Gelingt Electric Paper Informationssysteme GmbH die Nachbesserung nicht innerhalb von 6 Monaten ab Zugang der schriftlichen Rüge, so ist der Besteller berechtigt, unter Wahrung der Rechte von Electric Paper Informationssysteme GmbH gem. Ziff. §5.2, nach seiner Wahl darüber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages für die betreffende Software zu verlangen. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, soweit ein Fall gem. Ziff. §5.3 vorliegt.
§ 5.6 Macht der Besteller Gewährleistungsrechte geltend, so hat dies keinen Einfluss auf weitere zwischen ihm und Electric Paper Informationssysteme GmbH bestehende Verträge.
§ 5.7 Soweit in den vorhergehenden Bestimmungen Rechte aus Lieferverzögerung, Nichterfüllung, Mängelbeseitigung oder sonstigen Verpflichtungen nicht ausdrücklich zugestanden werden, so sind andere und/oder weitergehende Ansprüche - insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden, z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten - in jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen; dies gilt auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertrags Abschluss, positiver Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung. Soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen zwingend gehaftet wird, beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruches auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und insgesamt höchstens auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen Nettoauftragswertes. Der Besteller stellt Electric Paper Informationssysteme GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die über Haftungsumfang oder Haftungshöhe nach vorstehenden Bestimmungen hinausgehen.
§ 6.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lüneburg. Soweit der Besteller juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen oder damit in Zusammenhang stehender Rechtsbeziehung für beide Teile das Amts- oder Landgericht in Lüneburg als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers unbekannt ist oder dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat.
Hinweis
Die hier genannten Bedingungen sind verbindlich für Bestellungen sowie ergänzend für Werkverträge, die mit der Electric Paper Informationssysteme GmbH abgeschlossen werden.